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Nach den Attacken auf Sommaurga: Harte Vorfürfe von FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann

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20 Jahre Rosa Liste im Münchner Rathaus

Lesehinweis

Dieses Blog befasst sich mit der Sammlung möglichst aktueller Internet-Medien-Beiträge aus der HOMO-WELT. Darunter werden hier nicht nur Schwule und Lesben, Transgender usw. verstanden, sondern insbesondere auch ganz normale Menschen. Gemäß Definition der UN (Vereinte Nationen).

Und weil (nicht nur die deutsche Geschichte) uns lehrt, dass die Menschenrechte nicht verletzt werden dürfen, heißt dieses Blog eben Homorechte. Und für dieses hehre Ziel kämpft meine Wenigkeit als Herausgeber nicht nur hier in der virtuellen Welt, sondern auch in echt.

Homophobie

+++ EXTRA-BLATT +++

Homosexualität "nicht ausgelebt"
Bundesamt vertraute Syriens Diktator Baschar al Assad

MUSTERTEXT:

An die
Staatsanwaltschaft ... (in eurer Nähe)

Strafanzeige
wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (§ 339 StGB)

Beschuldigte: (noch) unbekannt, aber offensichtlich verantwortliche Beamte und/oder freiberufliche Staatsangestellte (Dolmetscher), die für folgenden veröffentlichten Sachverhalt gegebenenfalls strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen sind:

Einem schwulen Flüchtling aus Syrien, der den Antrag im saarländischen Lebach gestellt hatte, wurde eine Anerkennung als Flüchtling unter anderem deshalb verweigert, weil er seine Homosexualität versteckt habe und deshalb nicht verfolgt werden würde.

Ich bitte um unverzügliche Prüfung, ob hier nicht zumindest ein Anfangsverdacht auf Rechtsbeugung von Staatsdienern besteht, und falls Sie nicht zuständig sein sollten um Weiterleitung an die örtliche Staatsanwaltschaft.

Ferner bitte ich um Kenntnisgabe Ihres Aktenzeichens und Ermittlungshandelns / Rechtsauffassung in dieser causa.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Kosten: 0,70 Euro Porto.

Und mitmachen nicht vergessen. Ich fordere Gayrechtigkeit! Und insbesondere auch für Refugees. Das gebietet das MENSCHENRECHT, verdammt nochmal.


"talkingPOTT" in Köln

Färöer Inseln öffnen die Ehe

Was bringt der AfD-Parteitag?

Klaus Wowereit

FDP
Grünen-Politiker

Die Presseartikel geben nicht meine persönliche Meinung unbedingt preis.

einGELÄUTET

Protest gegen Bundesparteitag

Von Gay Pride bis Steinigung

Kolumbien:

Mönchengladbach

Cross-Dressing-Event

Gespräch mit der Filmemacherin Léa Pool

Und so outet sich die Springer Presse ...

Berlin-Neukölln

... als xeno- und homophob und sehr AfD-affin. Zum Kotzen, sowas!

Der Homo-Verfassungsschutz informiert (ehrenamtlich):

Nachruf auf Heinz Uth (Geb. 1936)

Rechter Rand

Was die FPÖ mit Lesben und Schwulen vorhat

Kenia: Regierung verbietet Musikvideo gegen Homophobie

Die Zukunft, die in der Vergangenheit gesucht wird

Hochzeiten: Wo heiraten die Emsländer am liebsten?
14 Millionen Tonqui in der Heiratsfalle
Orléans

Vorfälle häufen sich

Junge homosexuelle und bisexuelle Männer begehen bis zu sechs mal häufiger Selbstmord
Erste Ehen im Sommer

VENCEREMOS!

Ein Monat nach dem Drogenfund

Volker Beck behält Ämter

Angebot soll sich auch an Flüchtlinge richten

Anhörung:

Verprügelt, gefeiert – und engagiert
Bangladesch:

Schnellere Abschiebungen Die Bundesregierung will die Maghrebländer zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Doch Homosexualität ist in diesen Ländern strafbar.

Vertragsfreiheit gegen Menschenwürde

Queer weiß das
Ägypten

Maghreb-Länder:

1 Jahr nach dem Hungerstreik im Knast

"Was gibt dem Menschen Hoffnung für die Zukunft?"

«So schön zu merken: Das ist es»
Schwules Paar gewinnt Sorgerechtsstreit gegen Leihmutter

Zur Lage Deutschlands und Europas in der Krise (Editorial)

Menschen vor einem Stacheldraht in Deutschland

Auf mich (66) wirkt das historisch betrachtet wie die Zeit hier ab 1933 als die NSDAP an die Macht kam und Menschen, die durch ihren mosaischen Glauben verbunden waren, Juden also, erst ausgegrenzt, dann eingesperrt und fast vollständig viehisch ermordet wurden. Wie es mir damals als Homosexueller wohl auch ergangen wäre.

Hoffentlich merkt jetzt noch wenigsten die Mehrheit der Deutschen, dass an den Äußerungen der Partei, die sich "Alternative für Deutschland" nennt, erkenntlich ist, wes Geistes Kind diese Leute respektive Meute sind.

Nazis, und zwar in Reinkultur. Das erkennt man schon an deren Abwehr aller ihnen fremden Lebensart, Kultur und nicht zuletzt Religion. Eine 1933 sehr ähnliche Situation, was die Denkungsart bildungsferner Schichten anbetrifft. Die Gewaltbereitschaft solcher Plebs ist auch heute noch zum Beispiel bei "Fans" von Fußball- und anderer Sportarten, die körperliche Gewalt verherrlichen, erkennbar.

Und so steigt der Pegel so mancher Mitbürger auch bei politischen Wahlen vor allem im Osten, an der Zahl der Mandate erkennbar.

Wehret den Anfängen! Bekämpft die Neo-Nazis mit allen euch zur Verfügung stehenden Mitteln!

Aber bitte im Rahmen des Straf- und Verfassungsrechts. Gemäß Artikel 20 Absatz 4 unseres Verfassungsrechts, hat jedermann das Recht Widerstand zu leisten, wenn andere Abhilfe, z.B. durch die Legislative, Exekutive oder "Publikative" (sog. vierte Gewalt, also Presse, Funk und Fernsehen) nicht möglich ist.

Für mich gilt jedenfalls dieses moralische "Notstandsgesetz" ab sofort!
„Sicher und frei wie nie zuvor“

Kindern von Homo-Eltern geht’s gut

SPANIEN

Homer und Federico García Lorca in Budapest
China:

Eine gute deutsche Bank und Universität

Wegen Transgender-Gesetz:
Die Uni Regensburg setzt auf Unisex-Toiletten

Held des Tages

Merkel in der Böhmermann-Affäre:

Gut gemacht, Jan B. aus Bremen-Gröpelingen, Mutti strauchelt. Denn bekanntlich wehrt sich die Bundeskanzlerin wegen ihrer "Bauchschmerzen" immer noch gegen die Einführung der Voll-Ehe auch für Schwule und Lesben, immerhin 5 bis 10 % aller Wählerinnen und Wähler.

Und obwohl alle anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien außer denen mit dem "C" im Namen nichts dagegen hätten, ganz abgesehen davon, dass mindestens drei Viertel der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ein solches Vorhaben laut repräsentativer Meinungsumfragen unterstützen.

Hinzu kommt, dass selbst die evangelische Kirche in einigen ihrer nördlichen Teile diesen Aspekt wahrhaft christlicher Liebe begrüßen, indem sie anlässlich von Trau-Gottesdiensten entsprechende Eintragungen in ihren Kirchen-Personenstands-Büchern vornehmen. Und sogar auf Grönland schmilzt das Eis ...

Und ob Böhmermann nun homo oder hetero ist, ist in diesem Zusammenhang völlig scheißegal!

Zum Schluss nochmals ein Netz-Video-Sahnehäubchen, an dem ich mich gar nicht sattsehen kann.
Menschenrechtsgerichtshof

Auch Grönland öffnet die Ehe

Schock für Pornofans:
In Marokko hat ein Gericht die Freilassung zweier wegen Homosexualität verurteilter Männer angeordnet. Das Gericht verurteilte zudem zwei Männer, die das homosexuelle Paar angegriffen hatten.

Queer weiß das (3)
Das Böhmermann-Prinzip

Editorial

Herrlich, diese Realsatire: Erdogan ./. Böhmermann.

Nach meinen Erfahrungen mit der deutschen Strafjustiz kann ich der Mainzer Staatsanwaltschaft nur dringend empfehlen, in dieser Sache von der Einleitung eines - wenn auch nur Vor- /Ermittlungsverfahren abzusehen.

Begründung:
Der Anzeigenerstatter und seine Rechtsgehilfen, allesamt ausländische Staatsbürger, erscheinen des deutschen Rechts offensichtlich unkundig. Schon ihr Vorbringen, 78 Millionen Türken würden durch den Angeschuldigten so gravierend gemäß § 185 des deutschen Strafgesetzbuches beleidigt, dass ein "schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit" vorläge, zeigt, dass sie nicht nur des deutschen sowie auch des europäischen Rechts unkundig sind.
Diese Vorgehensweise deutet vielmehr darauf hin, dass vorliegend in rechtsmissbräuchlicher Absicht gehandelt wird. Darauf deutet insbesondere die Aussage hin, dass "man also das Vorgehen der deutschen Justiz 'sehr genau beobachten'" werde.
Hierin kann durchaus unschwer der strafbare (§ 185 StGB) Versuch, deutsche Verfassungsorgane zu nötigen (§ 105 StGB), gesehen werden. Hinzu kommt, dass hier zumindest der Anfangsverdacht besteht, dass eine Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§87 StGB) zwecks Lähmung des deutschen Rechtsstaates vorliegt, indem vorgetragen wird, dass "man also das Vorgehen der deutschen Justiz 'sehr genau beobachten'" werde.
Nach deutschem Ermittlungsstrafrecht stellen 78 Millionen Türken hierzulande keine beleidigungsfähige Menschengruppe dar, wie auch zum Beispiel Homosexuelle.
Im Vorgehen der/des Strafanzeigesteller(s) kann im übrigen auch eine gemäß § 164 StGB strafbare Handlung der falschen Verdächtigung erblickt werden, die eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht.
Geforderte Unterlassungserklärungen des Angeschuldigten unterliegen dem deutschen Zivil- bzw. Presserecht. Den Strafantragstellern ist es unbenommen, sich dieses Rechtszugs zu bedienen.