"Süddeutsche Zeitung" homophob:
Die Fliege an der Fahnenstange
In Berlin schlagen die Wogen hoch: Kapituliert der Bildungssenator vor islamischen Hardlinern?
Kommentar: Der Zöllner ist der falsche Adressat. Es handelt sich bei diesem Vorgang zweifellos um eine Volksverhetzung i.S.d. § 130 StGB, wofür die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Den Anwälten dieses, auch unseres, Staates rate ich in diesem Zusammenhang dringend, meiner - und auch den hoffentlich massenhaft folgenden - Strafanzeigen "Folge" zu geben, sprich: Anklage zu erheben. Liberalität in allen Ehren, aber den dummen Satz, dass Homosexuelle nach deutschem Recht keine "beleidigungsfähige Personenmehrheit" darstellten, möchte ich nicht mehr lesen müssen! I'm very NOT amused, wir sollten jetzt mal mit vereinten Kräften zurückschlagen, Kinder. Morgen sind wir tolerant...


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