Bewältigung der NAZI-Vergangenheit Deutschlands

Berlin Verurteilte Homosexuelle sollen rehabilitiert werden

Sehr richtig, Herr Koloff. Leider haben Sie aber nicht auf das Skandalon abgehoben, dass die Nazis in der "jungen" Bundesrepublik Deutschland (BRD) noch bis mindestens 1969 fortwirkten - auch und eben gerade gegen gleichgeschlechtlich liebende Menschen. Mit ausdrücklicher Billigung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts 1957. Selbiges billigte damals die Fortwirkung des § 175 StGB in der von den Nationalsozialisten 1935 verschärften Form.

Auch mit der Erweiterung des grundlegenden Gleichheitsartikels Nummer drei unserer Verfassung lahmt Deutschland noch heute. Andere Opfer, zum Beispiel Behinderte, wurden zwar hinzu gefügt, aber das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität fehlt immer noch im Bund. Einzelne Landesverfassungen sind da weiter.

Und "richtig" heiraten darf ich meinen Mann immer noch nicht. Als Politikberater würde ich der Bundesregierung dringend empfehlen nunmehr auch die Echtehe für unsereins einzuführen. Als Gutmachung, nicht "Wiedergutmachung", denn die gibts für die Opfer nie ...

PS: Diese meine Worte gelten auch für Frau Dr. Angela Merkel sowie insbesondere dem Mann in Rom, der sich Franziskus nennt.

Keine Kommentare: