Die heutige Post


EINGANG:

Bundeskanzleramt, 11012 Berlin

Herm
Georg Falkenhagen
28219 Bremen

Az 131 - K-204 142/15/0001
Berlin, 27. November 2015

Sehr geehrter Herr Falkenhagen,

für lhr Schreiben vom 6. November 2015 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
danke ich lhnen. Wegen der Vielzahl der täglich hier eingehenden Zuschriften
bitte ich um lhr Verständnis, dass die Bundeskanzlerin nicht persönlich antworten
kann. Aus diesem Grund bin ich mit der Bearbeitung beauftragt.

Grundsätzlich muss sich in Deutschland niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung
vor Anfeindung oder Ausgrenzung fürchten. Die Bundesregierung wirbt
für Toleranz im Umgang miteinander. Sie verfolgt stetig das Ziel, bestehende Diskriminierungen
von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen
aufgrund lhrer sexuellen ldentität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu
beenden.

ln Deutschland haben gleichgeschlechtliche Partner bereits seit 14 Jahren die
Möglichkeit, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen in Gestalt eines Rechtsinstituts
zu geben: Hierzu trat am 1. August 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz
in Kraft. Um die Schlechterstellung von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern
zu beseitigen, wurden in der Folgezeit weitere Anpassungen unter anderem im
Erbschafts- und Grunderwerbssteuer-, Beamten- und Adoptionsrecht vorgenomrnen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner,
der vom Kabinett verabschiedet wurde und derzeit parlamentarisch beraten
wird, setzt diesen Weg fort. Lebenspartner und Ehepartner sollen grundsätzlich
die gleichen Rechte haben.

Unabhängig von der rechtlichen Gleichstellung sollen aus Sicht der Bundesregierung
Ehe und Lebenspartnerschaft als eigenständiger Rahmen für eine auf Dauer
angelegte Lebensgemeinschaft zweier erwachsener Menschen bestehen bleiben.
Denn Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes unter
dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Nach der ständigen Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts wird die Ehe als rechtlich geordnete Verbindung
von Mann und Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft
definiert. An dieser verfassungsrechtlichen Grundentscheidung soll festgehalten
werden.

Mit freundlichen Grüßen
Günther
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ANTWORT:

Madame, Sie irren. Das immer wieder Herbeten alter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird Ihren Ansichten eigentlich nicht würdig.

Denn Sie sollten auch wissen wollen (Jura ist besser als Physik!), dass die einschlägige und vor allem zeitnahe Rechtsprechung des höchsten bundesdeutschen Gerichts von Ihren Geschlechts- und Familienansichten deutlich abweicht.

Schon Roman Herzog gab da deutliche Hinweise. Und die weiteren Urteile des Bundesverfassssungsgerichts sowieso.

Und im übrigen: In der wahren Lebensliebe - auch immer noch als "Ehe" bezeichnet - gibt es keinen Unterschied zwischen Mann und Frau, ob gebärend oder nicht.

Aliud's meinen Sie also wirklich, seien wir? Etwas "Anderes". Schlechteres, so sagen Sie damit, Frau Führerin. Aliud klingt ja auch ein bisschen nach Aliens, nach Fremdheit im sexuellen Liebesfühlen. Nach Unterscheidung, Abgrenzung und Mauerbau.

Mädel, sag mal, warum?

Herzlichst, dein Georg Walter F.
*07.10.1949 (West)

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