Bremen
Der Hetzprediger von der Weser
Strafanzeigen bitte an:
office@staatsanwalt.bremen.de

Mustertext:
Strafanzeige gegen Herrn Olaf Latzel
wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB).

Der Beschuldigte verstößt offensichtlich gegen die Gebote des Paragraphen 130 Strafgesetzbuch.

Seine öffentlichen Äußerungen werden von maßgeblicher Seite als „geistige Brandstiftung“ wahr genommen, womit der Straftatbestand gegeben sein dürfte.


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