EXKLUSIV

Betr.: Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Das Standesamt Bremen teilte uns heute (14:05 MESZ) per Mail mit:

Sehr geehrter Herr Falkenhagen, sehr geehrter Herr Falkenhagen-Röfer,

ab 01.10.2017 ist eine Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe rechtlich möglich. Sowohl die Umwandlung im Büroraum am Schreibtisch als auch die Umwandlung mit einer Zeremonie in einem der Trauräume des Standesamts Bremen-Mitte sind gebührenfrei.

Bitte teilen Sie uns die gewünschte Art und Weise der Umwandlung mit. Termine in der ersten Oktoberwoche sind leider bereits belegt. Haben Sie bereits einen anderen Wunschtermin, den wir ggfs. während der Öffnungszeiten des Standesamts (mit Zeremonie nicht am Montagnachmittag) erfüllen können?

Voraussetzung für die Umwandlung ist die Vorlage der benötigten Unterlagen, die folgend genannt werden:

                    Aktueller (nicht älter als sechs Monate) beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (wenn die Lebenspartnerschaft nicht in Bremen-Mitte begründet wurde), erhältlich bei dem Standesamt, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat,
                    gültiger Personalausweis oder Reisepass,
                    eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung über Ihren Hauptwohnsitz vom Bürgeramt/Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb Bremens bzw. falls im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes; die melderechtliche Anmeldung allein ist nicht ausreichend
                    soweit lediglich eine Lebenspartnerschaftsurkunde vorliegt, eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (die Geburtsurkunde ist nicht ausreichend) erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Sollte dieser Ort Bremen-Mitte sein, werden wir die Unterlage selbst anfertigen. Sind Sie in Bremen-Nord geboren, dann fordern Sie die Urkunde bitte beim Standesamt Bremen-Nord an

Zur Vorbereitung des Termins bitten wir Sie vorab um die Nennung beider Namen, der Geburtsdaten/-orte, der Staatsangehörigkeiten und wo/wann die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle Ehe unter der Mailadresse: Ehe@stadtamt.bremen.de gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

Petra Konzok

Der Senator für Inneres
Referat 23 „Personenstandsrecht“
Hollerallee 79, 28209 Bremen
Tel.: +49 421 361 98718; Fax: +49 421 496 98718

Keine Kommentare: