Das Standesamt Bremen teilte uns heute (14:05 MESZ) per Mail mit:
Sehr geehrter Herr Falkenhagen, sehr geehrter Herr Falkenhagen-Röfer,
ab
01.10.2017 ist eine Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
in eine Ehe rechtlich möglich. Sowohl die Umwandlung im Büroraum am
Schreibtisch
als auch die Umwandlung mit einer Zeremonie in einem der Trauräume des
Standesamts Bremen-Mitte sind gebührenfrei.
Bitte
teilen Sie uns die gewünschte Art und Weise der Umwandlung mit. Termine
in der ersten Oktoberwoche sind leider bereits belegt. Haben Sie
bereits
einen anderen Wunschtermin, den wir ggfs. während der Öffnungszeiten
des Standesamts (mit Zeremonie nicht am Montagnachmittag) erfüllen können?
Voraussetzung für die Umwandlung ist die Vorlage der benötigten Unterlagen, die folgend genannt werden:
•
Aktueller
(nicht älter als sechs Monate) beglaubigter Registerausdruck aus dem
Lebenspartnerschaftsregister (wenn die Lebenspartnerschaft
nicht in Bremen-Mitte begründet wurde), erhältlich bei dem Standesamt, dass die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat,
•
gültiger Personalausweis oder Reisepass,
•
eine
aktuelle erweiterte Meldebescheinigung über Ihren Hauptwohnsitz vom
Bürgeramt/Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb Bremens bzw.
falls im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist) mit Angabe
des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes; die
melderechtliche Anmeldung allein ist nicht ausreichend
•
soweit lediglich eine Lebenspartnerschaftsurkunde
vorliegt, eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) beglaubigte
Abschrift aus dem
Geburtenregister (die Geburtsurkunde ist nicht ausreichend) erhältlich
beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Sollte dieser Ort Bremen-Mitte sein,
werden wir die Unterlage selbst anfertigen. Sind Sie in Bremen-Nord
geboren, dann fordern Sie die Urkunde bitte
beim Standesamt Bremen-Nord an
Zur
Vorbereitung des Termins bitten wir Sie vorab um die Nennung beider
Namen, der Geburtsdaten/-orte, der Staatsangehörigkeiten und wo/wann die
eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle Ehe unter der Mailadresse:
Ehe@stadtamt.bremen.de gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
Petra Konzok
Der Senator für Inneres
Referat 23 „Personenstandsrecht“
Hollerallee 79, 28209 Bremen
Tel.: +49 421 361 98718; Fax: +49 421 496 98718
E-Mail: :
petra.konzok@stadtamt.bremen.de
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