Donnerstag, 7. Oktober 2010


Der Hohe Rat gibt bekannt:

Mein Mann und ich werden eine Verfassungsklage dergestalt anhängig machen, dass es nicht angehen kann, als Homosexuellen-Bedarfsgemeinschaft ehrlicher Art in der Weise benachteiligt zu werden, dass die mehr oder minder erzwungene Arbeitsaufnahme die Konsequenz hat, dann wieder als "alleinstehend" zu gelten, weil der Partner einkommensteuerrechtlich bestenfalls nur noch als "Sonderausgabe" oder - noch doller: als "außergewöhnliche Belastung" - dienen soll.

Zieht Euch warm an. Sehr warm ...

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