Gesetz zur Rehabilitierung
Ehemals wegen homosexueller Handlungen verurteilte Bürger können mit einem formlosen Antrag beim Bundesamt für Justiz eine Entschädigung beantragen. Darauf wies die Bonner Behörde anlässlich des bevorstehenden Inkrafttretens des entsprechenden Rehabilitierungsgesetzes an diesem Samstag hin. Die Antragsteller müssen demnach eine Ausfertigung des Urteils oder eine ersatzweise von der Staatsanwaltschaft ausgestellte Rehabilitierungsbescheinigung beifügen.
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