Köln: Verletzter CSD-Teilnehmer wirft Polizei homophobe Misshandlungen vor
Ach, an der Sache ist nichts dran. Als Kriminologe würde ich das Früchtchen auf § 164 StGB verschärft hinweisen wollen.
Die Schilderungen des angeblichen Opfers sprechen doch wohl Bände. Und die Art, wie er jetzt Zeugen sucht, nämlich über das Fressebuch, zeigt sehr schön wie unser deutsches Strafrecht gestrickt ist: Laut Wikipedia handelt es sich bei dem Paragrafen 164 um ein "Ehrdelikt".
Wahrscheinlich war der Verkloppte besoffen und versucht nun das Erlebte in seinem Sinne umzudeuten.
Etwaige Tatzeugen werden vor Falschaussagen gewarnt.
Ach, an der Sache ist nichts dran. Als Kriminologe würde ich das Früchtchen auf § 164 StGB verschärft hinweisen wollen.
Die Schilderungen des angeblichen Opfers sprechen doch wohl Bände. Und die Art, wie er jetzt Zeugen sucht, nämlich über das Fressebuch, zeigt sehr schön wie unser deutsches Strafrecht gestrickt ist: Laut Wikipedia handelt es sich bei dem Paragrafen 164 um ein "Ehrdelikt".
Wahrscheinlich war der Verkloppte besoffen und versucht nun das Erlebte in seinem Sinne umzudeuten.
Etwaige Tatzeugen werden vor Falschaussagen gewarnt.
Endurteil: Freispruch für die Bullen, 23 Sozialstunden für Sven Wille und der Rat an Frau Niema Movassat, nicht alles zu glauben, was einem in den Kram passt ...
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