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Rechtsgeschichte? Ich höre wohl nicht richtig! Mord mit "mildernden Umständen", wo gibts denn sowas im deutschen Strafrechtsparagrafendschungel? Schön hingebogen: Das Opfer war "verrückt", der (gleich geartete) Täter aber nicht. Dass der offensichtlich nicht in den Knast, sondern in die Psychiatrie gehört, bemerkt sogar der verständige juristische Laie. Aber klar, man hat ja den Sachverständigen, der dem Gericht dann mithilfe eines Gummiparagrafen zu solch einem kruden Urteil verhilft. Geht ja auch "nur" um Schwule, Opfer wie Täter. Da liegt natürlich das böse Tatmotiv "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" nah, bei Homosexuellen. "Im Namen des Volkes" erging dieses Urteil nicht. Nicht in meinem Namen jedenfalls. Empfehle der Verteidigung zwecks Rechtspflege dringend Rechtsmittel.
Denn:
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