München
Nach dem Tod seines Ehemannes: Witwer fliegt aus Wohnung
Ich habe wie folgt reagiert und würde mich freuen, wenn ihr das auch macht:
Per Telefax an 089/5597-4131
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München
Strafanzeige
wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) bzw. der
Personenstandsfälschung (§ 169 StGB)
gegen Unbekannt
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einem Bericht der „Abendzeitung“ vom heutigen Tage haben Vollzugsbeamte der Münchner Polizei angeblich den Personenstand der 'Eingetragenen Lebenspartnerschaft' (ELP) bei einem Hinterbliebenen, der in dem Artikel Martin Bertold genannt wird und 49 Jahre alt ist, nicht gekannt und ihn der Wohnung seines gerade verstorbenen Lebenspartners verwiesen.
Meines Wissens wird der Personen-/Familienstand der 'Eingetragenen Lebenspartnerschaft' (Bundesrecht) auch in den Melderegistern des Freistaates Bayern mit dem Kennzeichen „ELP“ - wie in allen übrigen Bundesländern – gespeichert. Es ist deshalb davon auszugehen, dass den Beamten vor Ort dieser Sachverhalt bekannt war.
Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die Menschenwürde absolut, indem diese Verpflichtung aller staatlichen Gewalt auferlegt wird. Zweifellos muss dieses auch für Münchner Polizisten beim „Erstzugriff“ gelten, insbesondere bei Leichensachen. Der Schutz materieller Güter steht schon nach der Systematik unserer Verfassung nicht über dem Schutz der Würde jedes Menschen.
Es besteht deshalb der begründete Verdacht, dass sich die beschuldigten Amtsträger der Rechtsbeugung bzw. Personenstandsfälschung (bei Weitergabe bzw. Unterdrückung des Meldemerkmals ELP) schuldig gemacht haben und homosexuellenfeindliche Motive ihr Handeln bzw. Unterlassen bestimmten.
Ich bitte um Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und darum, mich von dem Ergebnis zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Falkenhagen
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