Armes Deutschland

Edathy-Prozess:
Nicht verurteilt, aber schon bestraft

Kommentar: Aha, sehr interessant, was mit einem verdienten schwulen Politiker passiert, der sich für Epheben interessiert. Im Vorfeld war zwar schon klar, dass es sich dabei keineswegs um Kinderpornografie handelte, die wohl auch zu Recht strafbar ist, sondern eben nur um das Interesse an Jungs, die die Pubertät hinter sich haben.

Tja, schwul dürfen Politiker wie Klaus Wowereit, Ole von Beust u.v.a.m. schon sein, aber wehe, sie geilen sich womöglich an "kleinen Jungs" (geschlechtsreifen wohlgemerkt) auf. Dann schlägt der so genannte "Rechtsstaat" zu, wobei es selbst Generalstaatsanwälte mit ihrer Amtsverschwiegenheitspflicht nicht so genau nehmen. Immer schön nach dem Motto, da bleibt dann ordentlich was hängen, der Angeklagte muss fertig gemacht werden.

Das ist ja nun auch schon prima gelungen. Edathy gibt auch zu, dass die Beschaffung des Materials über Bundestagsrechner nicht in Ordnung war. Nur dass es sich bei dem Bildern/Filmen um Kinderpornografie gehandelt hat, bestreitet er. Und ich glaube, da hat er recht, und nicht der ihn und viele Medien gnadenlos verfolgende Staat!
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sagt die "Berliner Zeitung" (mein Leib- und Magenorgan) zu meiner Herkunft und beschreibt meine Ex-Adresse wie folgt:
"An den Bahnhöfen Hermannstraße und Neukölln macht im Anschluss jeder, was er gerade will: sich betrinken, die Handy-Musik auf volle Lautstärke drehen, Tigerleggins tragen, ein Tourette-Syndrom ausleben oder allerlei Dinge von polnischen Zigaretten bis hin zu Antiquitätenmöbeln verkaufen."

Schön, wenn die IM's berichten, mit Momentaufnahmen. Ich kann jedenfalls nur sagen: Berlin war schön. Wohnen muss da aber nicht unbedingt sein. Ich bin ein Bremer.
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"Auch in der von den Abgeordneten aufgeworfenen Frage nach der möglichen Rehabilitierung von vor allem homosexuellen Männern, die nach §175 StGB und §151 DDR-StgB verurteilt worden waren, verweist die Bundesregierung auf die noch laufende Prüfung. Zwar sei auch die Regierung der Auffassung, „dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind“. Allerdings sei umstritten, ob eine „rückwirkende Aufhebung von nachkonstitutionellen Strafurteilen verfassungsrechtlich zulässig wäre“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Wann und mit welchem Ergebnis die Prüfung abgeschlossen werde, sei nicht absehbar."

Untätigkeitsklage
Im angloamerikanischen Sektor das gleiche Problem: Alan Turing und seine congeniale Verkörperung führen nicht zur justitiablen "Wiedergutmachung" früherer Untaten. In den Nachkriegsländern wohlgemerkt. Fortgelebte Homophobie heißt das, über 1945 hinaus!

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Aus der jüngsten Wirklichkeit

Bremen, 25.08.2014 11:30 MESZ, original, heimliche Selbstaufnahme, ohne Schnitte, authentisch:

Quelle (Breitwand)
Ja, und nun meine eigene Filmselbstkritik:
Erwähnenswert, weil immer noch Ermittlungsgegenstand der Bremer Staatsanwaltschaft (Az.: 603 Js 45382/14). Immer noch, weil die kennen das schon, und zwar auch gegen "höhere Beamte" des Bremer Wohnungslosenwesens. Hotel Europa brennt schon länger, kann ich als Heimkehrer dazu nur sagen. (Fortsetzung folgt; statt "Unter Gaunern" überaus sehenswert; seven points!)
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